EBM-Ziffern für neuropsychologische Therapie beschlossen
Ambulante Leistungen seit 1. Januar 2013 über die KVen abrechenbar
Für Patienten, die infolge eines Schlaganfalls, eines Schädelhirntraumas oder anderer neurologischer Erkrankungen an neuropsychologischen Störungen leiden, hat sich die ambulante Versorgung seit diesem Jahr erheblich verbessert. Seit dem 24. Februar 2012 ist aufgrund eines Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses die ambulante neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher stand die neuropsychologische Therapie nur nach der stationären Akutbehandlung und während der Rehabilitation in Kliniken zur Verfügung. Zukünftig kann sie auch ambulant von Psychotherapeuten mit einer Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie durchgeführt werden.
EBM-Abrechnung
Seit dem 1. Januar 2013 enthält der Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Gebührenpositionen für die entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Damit sind alle Rahmenbedingungen dafür erfüllt, dass mit Beginn des Jahres 2013 die neuropsychologische Therapie in der GKV-Routineversorgung erbracht werden kann.
Kostenerstattung
Auch in Zukunft wird es jedoch noch zu wenige Vertragspsychotherapeuten für die neuropsychologische Versorgung geben. Deshalb wird es in vielen Regionen weiterhin erforderlich sein, die Behandlung per Kostenerstattung bei einem entsprechend qualifizierten, aber nicht zur GKV-Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten durchzuführen.
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung
Mit Beschluss des Bewertungsausschusses sind auch alle Voraussetzungen dafür gegeben, um bei den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Sonderbedarfszulassung für Leistungen der ambulanten neuropsychologischen Therapie zu beantragen. Ebenso gilt, dass qualifizierte Psychotherapeuten, die in Krankhäusern und Rehabilitationseinrichtungen arbeiten, einen Antrag auf Ermächtigung (nach § 31a Absatz 1 der Zulassungsverordnung) stellen können, um die neuropsychologische Therapie auch als ambulante Leistung anbieten zu können.
Downloads
Veröffentlicht am 18. Januar 2013