Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober verpflichtend für Leistungserbringer*innen
BPtK begrüßt Nachbesserungen beim Datenschutz
Die elektronische Patientenakte, die am 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser auf zunächst freiwilliger Basis bundesweit eingeführt wurde, wird zum 1. Oktober 2025 für alle Leistungserbringer*innen verpflichtend.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass bestehende Probleme mit dem Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden sollen. Ein wichtiger Punkt konnte bereits geklärt werden: Die ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss nicht befüllt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem Entgegenstehen. Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist nun zusätzlich eine gesetzliche Regelung vorgesehen, dass die Befüllungspflicht entfallen soll, wenn bei Patient*innen erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. Leistungserbringer*innen sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren. Aus Sicht der BPtK ist diese gesetzliche Regelung unbedingt erforderlich, damit Psychotherapeut*innen die Befüllung der ePA im Interesse ihrer Patient*innen optimal umsetzen können. Die BPtK wirbt dafür, dass der Bundestag diese wichtige gesetzliche Klausel nun beschließt.
Darüber hinaus hält es die BPtK auch für dringend erforderlich, den Schutz von Patient*innen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in vollem Umfang zu gewähren. Aus Sicht der BPtK muss deshalb eine Lösung für die von der Krankenkasse in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten gefunden werden. Denn auch aus den Abrechnungsdaten können sensible Informationen zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen hervorgehen.
Um Psychotherapeut*innen bei der Beratung ihrer Patient*innen und Sorgeberechtigten bei Fragen zur ePA zu unterstützen, hat die BPtK vor einigen Monaten eine Praxis-Info für Psychotherapeut*innen und – ergänzend dazu – weitere Informationsblätter herausgegeben. Diese Informationsblätter gibt es in verschiedenen Versionen: für erwachsene Patient*innen, für Jugendliche ab 15 Jahren und für Sorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre. Alle Informationsblätter sind auch in einfacher Sprache verfügbar.
Veröffentlicht am 30. September 2025