Ermächtigung zur psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen
Auftaktveranstaltung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Intelligenzminderung oder erheblichen Funktionseinschränkungen
Mit dem neuen Ermächtigungstatbestand in der Ärzte-ZV wurden neue Möglichkeiten für die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Patientengruppen im Kindes- und Jugendalter geschaffen. Dazu zählen insbesondere Patient*innen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Die neue Ermächtigungsregelung ermöglicht Psychotherapeut*innen in Privatpraxen die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Voraussetzung für den Erhalt einer Ermächtigung ist insbesondere der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, die an der Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppen beteiligt ist.
Um Psychotherapeut*innen über diese neuen Möglichkeiten zu informieren, startet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine neue Online-Fortbildungsreihe. Fokus der Auftaktveranstaltung ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Intelligenzminderung und/oder einem erheblich eingeschränkten Funktionsniveau, die an einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt werden.
In der Praxis stellen sich viele Fragen: Für welche Patientengruppen kommt dieses psychotherapeutische Versorgungsangebot in Betracht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie kann die Kooperation ausgestaltet werden? Was ist bei der Vereinbarung von Kooperationsverträgen zu beachten? Und können psychotherapeutische Leistungen in den Räumen des Kooperationspartners erbracht werden?
Diesen Fragen möchten wir gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in einer Infoveranstaltung nachgehen und die spezifischen Versorgungsbedarfe der Patientengruppen in SPZ beleuchten. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen und Umsetzungsoptionen der neuen Ermächtigungsregelung erläutert und die praktische Ausgestaltung anhand eines Musterkooperationsvertrags vorgestellt, der die wesentlichen juristischen Aspekte berücksichtigt.
Die Veranstaltung richtet sich an Psychotherapeut*innen mit einer Qualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
Zeit: Mittwoch, 29.04.2026, 18:00 bis 19:30 Uhr
Ort: Zoom
Anmeldungen sind ab sofort unter der E-Mail-Adresse veranstaltung@bptk.de möglich. Anmeldeschluss ist der 27. April 2026. Eine Zertifizierung der Fortbildung bei der Berliner Psychotherapeutenkammer ist beantragt.
Veröffentlicht am 09. April 2026