„Es reicht – Gleiches Geld für gleiche Leistungen“
1.500 Psychotherapeuten und Psychiater fordern angemessene Honorare
Rund 1.500 Psychotherapeuten und Psychiater forderten am 25. September 2014 in Berlin eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Bei gleicher Arbeitsleistung erreichen Psychotherapeuten nur etwa die Hälfte des Praxisüberschusses der somatisch tätigen Ärzte.
Seit 2009 sind Psychotherapeuten außerdem von Honorarsteigerungen weitgehend abgekoppelt, da Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztliche Vereinigungen sich weigern zu überprüfen, ob Psychotherapeuten noch eine angemessene Vergütung pro Zeiteinheit erhalten. Aber auch in den regionalen Honorarverhandlungen erzielen Ärzte in den letzten Jahren regelmäßig einen Honorarzuwachs, während Psychotherapeuten leer ausgehen.
»Psychotherapie – Gesprächsleistungen generell – gehören zu den am schlechtesten vergüteten Leistungen im ambulanten Bereich“, stellte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Daran hat sich seit Jahren, ja Jahrzehnten nichts geändert. Deshalb muss die Gesundheitspolitik jetzt der gemeinsamen Selbstverwaltung den unmissverständlichen Auftrag erteilen: Gleiches Geld für gleiche Leistungen!“
Die Demonstranten forderten den Gesetzgeber auf, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine angemessene Honorierung von Psychotherapeuten und Psychiatern/Psychosomatikern sicherstellen:
- Eine Präzisierung der gesetzlichen Vorschrift zur angemessenen Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen, damit es den überwiegend psychotherapeutisch arbeitenden Fachgruppen möglich ist, ein Einkommen zu erreichen, das dem der anderen Fachgruppen entspricht. Die Vorschrift muss beinhalten, dass die Anpassung der Vergütung regelmäßig vorgenommen wird.
- Gesetzliche Vorschriften zum Schutz aller zeitgebundenen Gesprächsleistungen der Psychotherapeuten und Psychiatern/Psychosomatikern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Für diese Gesprächsleistungen fehlt bisher jeglicher rechtlicher und gesetzlicher Schutz einer Mindestvergütung, die es Psychotherapeuten und Psychiatern/Psychosomatikern ermöglicht, auch mit diesen zeitgebundenen Leistungen ein Einkommen zu erzielen, das dem der anderen Fachgruppen entspricht.
- Gesetzliche Verpflichtungen von Krankenkassen und KBV zu einer angemessenen und verteilungsgerechten Vergütung durch eine Förderung aller Leistungen, in denen der persönliche Kontakt für den einzelnen Patienten und genügend Zeit für das Persönliche mit dem Patienten im Zentrum stehen.
Downloads
- Pressemappe: Aktionstag Psychotherapie vom 25.09.2014
0.3 MB
- Statements: Aktionstag Psychotherapie
0.1 MB
- Anlage 1: Angemessene Vergütung
0.1 MB
- Anlage 2: „Arztlohn“ je Stunde Arbeitszeit bei den Psychotherapeuten deutlich geringer als bei anderen Arztgruppen
0.2 MB
- Anlage 3: Überschuss je Arzt/Psychotherapeut in Euro und Wochenarbeitszeit im Vergleich
0.5 MB
- Anlage 4: Entwicklung des Honorarumsatzes und des Überschusses aus vertragsärztlicher Tätigkeit
0.1 MB
Veröffentlicht am 29. September 2014