EU plant, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige stärker zu bekämpfen
BPtK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auf EU-Ebene stärker zu bekämpfen. Gleichzeitig hält sie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für dringend notwendig. Mit einer Stellungnahme hat sie sich an die EU-Abgeordneten gewandt, um auf Anliegen der Psychotherapeutenschaft aufmerksam zu machen.
Die BPtK reagiert damit auf einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der unter anderem vorsieht, die strafrechtlichen Vorschriften und Definitionen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige in der Europäischen Union anzupassen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten verstärkt Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ergreifen und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von sexualisierter Gewalt besser koordinieren. Auch die Kinderschutzkonzepte sollen weiterentwickelt werden. So sollen Organisationen bei Personaleinstellungen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern können und Straftaten sexualisierter Gewalt in einem Register gemeldet werden.
Neben besserer Information und Aufklärung von Minderjährigen, Sorgeberechtigten und Fachkräften über die Gefahren sexualisierter Gewalt und Schutzmaßnahmen hält es die BPtK für erforderlich, auch grenzüberschreitende Kinderschutzkonzepte durch gesetzliche Vorgaben zu etablieren. Auch Bildinhalte mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder müssen verlässlich gelöscht werden. Ziel muss es sein, dass sexualisierte Gewalttaten oder der Versuch, sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige auszuüben, ganz unterbunden bzw. frühestmöglich identifiziert werden. Dabei muss der Schutz vor sexualisierter Gewalt immer auch im digitalen Raum gewährleistet sein. Wer sexualisierte Gewalt erlebt habt, kann Traumafolgestörungen entwickeln und benötigt Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung und psychosozialen Unterstützungsangeboten. Menschen mit Pädophilie sollten Hilfsangebote unterbreitet werden, damit sie nicht zu Täter*innen werden.
Veröffentlicht am 23. April 2024