Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet
Kooperation bei Kindeswohlgefährdung durch das KJSG gestärkt
Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“
Um die Durchführung von berufsübergreifenden Fallkonferenzen zu regeln, müssen Kassenärztliche Vereinigungen und Kommunale Spitzenverbände nun auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen treffen. Die Vergütung von Fallbesprechungen muss nun noch durch den Bewertungsausschuss im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) geregelt werden.
Mit dem KJSG soll der veränderten Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien durch eine Reform des Sozialgesetzbuches VIII Rechnung getragen werden. Durch das Gesetz soll mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und vor allem ein wirksamerer Kinderschutz möglich werden.
Veröffentlicht am 21. Mai 2021