Flüchtlinge brauchen ein Recht auf Sprachmittlung in der Psychotherapie
Gemeinsames Positionspapier der BPtK und der Psychosozialen Zentren (BAfF)
Für das Gespräch mit einer Psychotherapeut*in oder Ärzt*in benötigen Flüchtlinge und fremdsprachige Menschen professionelle Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen mit möglichst interkulturellen Kenntnissen („Sprach- und Kulturmittler*innen“). Die Kosten dafür werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) fordern deshalb, dass analog zum Gebärdendolmetschen für Gehörlose für fremdsprachige Patient*innen ein gesetzlicher Anspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird.
Ohne einen solchen Anspruch ist eine erfolgreiche Behandlung gefährdet. Durch professionelle Sprachmittlung können die Chronifizierung von Erkrankungen, Fehlinformation, Fehldiagnosen und Fehlversorgung aufgrund von sprachlichen oder kulturellen Missverständnissen oder Übersetzungsfehlern verhindert werden. Eine bessere Verständigung kann die Behandlungskosten verringern und ermöglicht eine kurzfristige und zielgerichtete Beratung und Behandlung von Flüchtlingen und fremdsprachigen Menschen.
Veröffentlicht am 06. Mai 2021