Flüchtlinge unbürokratisch behandeln
BPtK fordert Vereinfachung der europäischen Förderrichtlinien
Flüchtlinge und Folteropfer benötigen aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen häufig psychotherapeutische Hilfen. Aufgrund ihres oft unklaren Flüchtlingsstatus und eingeschränkten Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sind sie häufig auf die Versorgung durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer angewiesen. Diese Zentren werden u. a. durch Projektgelder des Europäischen Flüchtlingsfonds, des Europäischen Integrationsfonds und des Europäischen Rückkehrfonds finanziert. In deren Förderrichtlinien ist jedoch vorgesehen, dass Flüchtlinge ihre Identität, z. B. durch einen Pass, nachweisen müssen. Dadurch wird jedoch ihre Behandlung aktenkundig. Regelmäßig erfährt damit auch die Behörde, die für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig ist, von der psychotherapeutischen Behandlung.
„Der Identitätsnachweis führt dazu, dass viele Flüchtlinge vor einer psychotherapeutischen Behandlung zurückschrecken“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Eine psychotherapeutische Behandlung braucht – auch bei psychisch kranken Flüchtlingen – Vertraulichkeit und Anonymität.“ Die BPtK unterstützt deshalb die Forderung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF), die Förderung zukünftig nicht mehr von dem Nachweis der Identität der Patientinnen und Patienten bei der Behörde abhängig zu machen. „Alle Flüchtlinge sollten aus humanitären Gründen eine psychotherapeutische Behandlung erhalten, wenn dies notwendig ist“, fordert BPtK-Präsident Richter. Die Missbrauchsgefahr sei marginal. Es sei nicht damit zu rechnen, dass andere Personen als Flüchtlinge eine psychotherapeutische Versorgung in den psychosozialen Zentren in Anspruch nehmen.
Veröffentlicht am 03. März 2014