Gemeinsame Initiative der Heilberufekammern
BPtK kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben eine gemeinsame Initiative gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Rechts- und Gesundheitsausschuss fordern diese sie auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Von der Speicherpflicht ausgenommen werden lediglich Verkehrsdaten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. In diese Ausnahmeregelungen nicht einbezogen sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten. Für diese Berufsgeheimnisträger soll lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden gelten.
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Regelungen untergraben die besondere Schutzbedürftigkeit von Gesprächen zwischen Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeuten und ihren Patienten. Die Patienten brauchen die Sicherheit, sich jederzeit auch telefonisch, vor allem in Krisensituationen, an den Arzt oder Psychotherapeuten wenden zu können und auf die uneingeschränkte Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit ihrer Gespräche vertrauen zu können. Wenn die Daten erst einmal erhoben sind, bietet die Strafprozessordnung keinen ausreichenden Schutz mehr vor einer weiteren Verwendung. Die Heilberufekammern fordern daher, dass Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern generell nicht von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.
Veröffentlicht am 27. Juli 2015