Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert Sicherung der vollständigen extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
Eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen angemahnt
Mit einem einstimmigen Votum hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zentrale Korrekturen bei den Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemahnt. Im Gesetz soll explizit die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geregelt werden, um eine weitere Verlängerung von Wartezeiten und einen Abbau von Therapieplätzen zu verhindern, so die Empfehlung. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt darüber hinaus, eine wohnortnahe und bedarfsgerechtere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Einführung einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe zu sichern und die Vorgabe eines Konsiliarverfahrens vor Beginn einer Psychotherapie für Behandlungsfälle zu streichen, die auf ärztliche Überweisung oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus in die psychotherapeutische Versorgung kommen. Schließlich spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür aus, die Zuschläge zu den ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie beizubehalten.
Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sitzung am 12. Juni 2026 über seine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
Veröffentlicht am 08. Juni 2026