GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Bundesregierung lehnt die Empfehlungen des Bundesrats mehrheitlich ab
Die Bundesregierung hat in dieser Woche ihre Gegenäußerung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Zentrale Vorschläge des Bundesrats, von bestimmten Einschnitten in die Versorgung abzusehen, hat die Bundesregierung abgelehnt. Dies betrifft nicht zuletzt auch die psychotherapeutische Versorgung.
So hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Die Vorschläge des Bundesrats, für zentrale psychotherapeutische Leistungen gesetzlich eine vollständige extrabudgetäre Vergütung vorzugeben, wurden abgelehnt. Sie begründet dies mit den in den letzten Jahren stark gestiegenen Ausgaben für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen. Diese Deckelung der psychotherapeutischen Versorgung würde jedoch zu einem erheblichen Abbau von Behandlungskapazitäten und letztlich zu deutlichen Kostensteigerungen an anderen Stellen in den Sozialsystemen führen.
Entgegen der Empfehlung des Bundesrats plant die Bundesregierung zudem weiterhin, die bestehenden Zuschläge zur Kurzzeittherapie sowie die Vergütungsregelungen für Terminvermittlungsfälle abzuschaffen.
Dagegen hat die Bundesregierung zugesagt zu prüfen, ob die Einholung eines Konsiliarberichts in bestimmten Fällen entfallen kann. Dies würde ärztlich überwiesene Patient*innen sowie Patient*innen in psychotherapeutischer Anschlussbehandlung nach einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung betreffen.
Veröffentlicht am 19. Juni 2026