GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verabschiedet
Psychotherapie sachgerecht geregelt
Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zugestimmt. Damit tritt das Gesetz am 1. April in Kraft.
Für die Psychotherapie finden sich im GKV-WSG sachliche Lösungen. Es bleibt bei der angemessenen Vergütung pro Zeiteinheit und Einzelleistung. Psychotherapeuten sind bei den neuen arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen ausgenommen. Psychotherapeutische Leistungen können außerhalb der Mengenbegrenzung über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung honoriert werden.
Die Einführung der Versicherungspflicht und eines Basistarifs beenden teilweise die Diskriminierung psychisch Erkrankter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Basistarif, den die PKV ab 2009 anbieten muss, kennt keine Risikoprüfung und-zuschläge. Seine Leistungen sollen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden einem verschärften Wettbewerb ausgesetzt, dessen Auswirkungen entscheidend von der Reform des Risikostrukturausgleichs abhängen. Im Laufe dieses Jahres werden hierfür die Weichen gestellt. Die gesetzlichen Kassen werden für psychisch kranke Menschen nur dann eine ausreichende Versorgung sichern, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden.
Im wichtigsten Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Beschlussgremium, ist grundsätzlich gewährleistet, dass psychotherapeutische Expertise verfügbar ist, wenn es um Psychotherapie geht. Je nach Thema können im höchsten Beschlussgremium des G-BA Hausärzte, Fachärzte oder Psychotherapeuten als KBV-Stellvertreter benannt werden. Die BPtK erhält außerdem zusätzliche Anhörungsrechte.
Veröffentlicht am 16. Februar 2007