Grundlegendes Reformprojekt für schwer psychisch Erkrankte gelungen
G-BA schafft neue ambulante Komplexversorgung
»Eines der großen Reformprojekte für schwer psychisch kranke Menschen dieser Legislaturperiode ist kurz vor ihrem Ende noch gelungen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts der gestrigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Komplexversorgung fest. „Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft damit die Grundlage für tragfähige ambulante Netzwerke für schwer psychisch kranke Menschen, mit denen Krisen aufgefangen und Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.“
»Künftig kann dadurch den oft chronisch kranken Patient*innen mit wiederkehrenden psychischen Krisen ein intensivtherapeutisches Angebot gemacht werden. Durch Koordination, Multiprofessionalität und kontinuierliche Unterstützung und Behandlung der Patient*innen kann die ambulante Versorgung schwer psychisch kranken Menschen zu einem stabileren und selbstständigeren Leben verhelfen. Die Initiative des Gesetzgebers war ein ganz wichtiger Schritt, ein jahrzehntealtes Strukturdefizit zu beheben.“
In diesen Netzen können Patient*innen eine Psychotherapeut*in oder Ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in wählen, die für sie die gesamte Behandlung plant („Bezugspsychotherapeut*in, -ärzt*in“). Sie sorgen dafür, dass alle Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, häusliche psychiatrische Krankenpflege, Soziotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und auch Krankenhäuser koordiniert zusammenarbeiten. Auch weitere Unterstützungsangebote wie Eingliederungshilfe, psychosoziale Beratungsstellen und sozialpsychiatrische Dienste können einbezogen werden.
Veröffentlicht am 03. September 2021