Höhere Gebühren im Psychotherapeutenverfahren
Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von 4,22 Prozent
Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.
Diese lineare Erhöhung der Gebühren gilt für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem Gebührenverzeichnis des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung berechnungsfähig sind und entspricht der Grundlohnsummen-Veränderungsrate. Auch künftig, zunächst mindestens bis 2027, ist eine entsprechende Erhöhung entsprechend der Grundlohnsummen-Veränderungsrate vorgesehen. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abrufbar.
Veröffentlicht am 24. Juni 2024