Höhere Honorare für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen
Angleichung an vertragspsychotherapeutische Vergütung
Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundespolizist*innen eine höhere Vergütung. Damit sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Bundespolizist*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt erhalten Psychotherapeut*innen damit für eine Verhaltenstherapie zukünftig 100,55 Euro und für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie 97,50 Euro pro Sitzung. Die unterschiedliche Vergütung der Psychotherapieverfahren ergibt sich aus einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ. Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die vertragspsychotherapeutische Vergütung wurden vom Bundesinnenministerium auch mit Verweis auf die mit dem Bundesverteidigungsministerium bereits beschlossene Vereinbarung abgelehnt.
Darüber hinaus kann befristet bis zum 30. Juni 2021 einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,0-fachen Satz abgerechnet werden.
Veröffentlicht am 15. Januar 2021