Integrierte Notfallzentren zur Anlaufstelle bei psychischen Notfällen machen
BPtK fordert, psychische Krisen in Notfallreform zu berücksichtigen
Auch Menschen in akuten psychischen Krisen benötigen eine bessere Notfallversorgung. Doch bisher sieht der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (BT-Drs. 20/13166) dazu keine Vorschläge vor.
Anlässlich der 1. Lesung im Deutschen Bundestag fordert die BPtK, dass die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) so ausgestattet werden, dass auch psychische Notfälle fachgerecht eingeschätzt und in die passende Behandlung vermittelt werden können. Dies soll auch durch Kooperationen mit Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen sichergestellt werden können.
Aktuell haben die Betroffene oft keine andere Wahl, als die psychiatrische Notaufnahme aufzusuchen, die zwar über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme entscheidet, aber nicht regelhaft eine Weitervermittlung in andere Versorgungsangebote leisten kann. Psychosoziale Krisendienste gibt es zudem bisher nur in Berlin und Bayern.
Veröffentlicht am 09. Oktober 2024