Intensivbehandlung tageweise abrechenbar, Personalstandards fehlen weiterhin
Selbstverwaltung beschließt PEPP-Entgeltkatalog 2015
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich am 26. September 2014 auf den Entgeltkatalog für das pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) für das Jahr 2015 geeinigt.
Wesentliche Veränderungen im Vergleich zu 2014 betreffen eine geringere Absenkung der Relativgewichte im Behandlungsverlauf, die Einführung ergänzender Tagesentgelte, z. B. für Intensivbehandlung, und die Möglichkeit, zukünftig auch den Entlassungstag abrechnen zu können. Für eine leitliniengerechte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen sind jedoch weitere Veränderungen notwendig. Dazu gehört insbesondere, dass der Gemeinsame Bundesausschuss verbindliche Personalstandards erarbeitet und verabschiedet. Ohne eine ausreichende Ausstattung der Einrichtungen mit therapeutischem Personal ist eine qualitativ hochwertige, an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete Versorgung, in der Zwangsmaßnahmen die Ausnahme sind, nicht zu gewährleisten. Hierfür müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und Quersubventionierungen anderer Krankenhausbereiche aus Mitteln der Psychiatrie verhindert werden.
Bei den neuen PEPP-Pauschalen gibt es zukünftig geringere „Vergütungssprünge“ im Behandlungsverlauf, da die Relativgewichte langsamer abgesenkt werden. Relativgewichte drücken den Behandlungsaufwand aus, der für eine bestimmte Patientengruppe notwendig ist. Einem theoretischen Durchschnittsfall wird ein Relativgewicht von 1 zugewiesen. Patienten, die einen höheren Behandlungsaufwand erfordern, erhalten ein Relativgewicht von mehr als 1. Multipliziert man das Relativgewicht mit dem „Basisfallwert“, erhält man den Betrag, den eine Krankenkasse für einen Patienten je Tag zahlen muss. Zukünftig sinken die Relativgewichte geringer als bisher. Dadurch sinken auch die Beträge, die das Krankenhaus je Tag erhält, gleichmäßiger.
Durch ergänzende Tagesentgelte kann außerdem ein kurzzeitig entstehender höherer Aufwand, z. B. eine Intensivbehandlung aufgrund einer suizidalen Krise, abgerechnet werden. Die Abrechenbarkeit des Entlassungstags führt zusätzlich zu einer Aufwertung der einzelnen PEPP-Pauschalen.
Veröffentlicht am 01. Oktober 2014