Jetzt auch Sprechstunde und Probatorik per Videobehandlung möglich
BPtK begrüßt neue Regelungen während der Corona-Pandemie
Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Gespräche sind während der Corona-Pandemie auch per Videotelefonat möglich. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband gestern beschlossen. Danach kann in begründeten Einzelfällen die Beratung und Diagnostik von Patient*innen ohne unmittelbaren Kontakt erfolgen. Insbesondere Quarantäne-Patient*innen sind nicht anders zu versorgen. Aber auch älteren Menschen ist nicht immer zumutbar, das Ansteckungsrisiko auf dem Weg zur Praxis einzugehen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die neuen Regelungen während der Corona-Pandemie.
Auch für Gruppentherapien wurden Erleichterungen geschaffen. Bereits genehmigte Gruppentherapiesitzungen können unbürokratisch als Einzeltherapiesitzungen durchgeführt werden. Hierfür ist nur eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich.
Bereits seit vergangener Woche sind Videobehandlungen unbegrenzt möglich. Ihre Beschränkung auf maximal 20 Prozent der Patient*innen ist während der Corona-Pandemie ausgesetzt. Die BPtK setzt sich aber weiter dafür ein, psychotherapeutischen Sprechstunde, Probatorik und Behandlung per Telefon zu ermöglichen, wenn es anders nicht möglich ist.
Veröffentlicht am 26. März 2020