Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen
Beschluss des G-BA tritt in Kraft
Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen sind ab sofort leichter möglich. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 15. September 2016 in Kraft getreten.
Psychotherapeuten können nun durch Jobsharing und Anstellung die Anzahl ihrer Behandlungsstunden ("Praxisumfang") auf 125 Prozent des Durchschnitts ihrer Berufsgruppe ("Fachgruppendurchschnitt") steigern. Die neue Regelung kann allerdings nur von Praxen in Anspruch genommen werden, deren Praxisumfang nicht auf dem Durchschnitt oder darüber liegt.
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Veröffentlicht am 16. September 2016