KICK für die Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) beschlossen, dem der Deutsche Bundesrat wider Erwarten am 8. Juli 2005 zugestimmt hat, so dass es nun in Kraft treten kann.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte während der Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, in der die Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich begrüßt wurde, da damit die Nachhaltigkeit der Kinder- und Jugendhilfe durch eine rechtzeitige und sachgerechte Hilfegewährung sowie das Angebot einer adäquaten Infrastruktur auch künftig gesichert wird.
Das Gesetz enthält in erster Linie Änderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und zielt auf die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl, die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes, eine Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Verwaltungsvereinfachung durch Neuregelung der Kostenheranziehung sowie die Weiterentwicklung der Regelungen zum Sozialdatenschutz und ihre Anpassung an europäisches Recht ab.
Das Gesetz hat direkt Auswirkungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, da diese in § 35 a SGB VIII neben Kinder- und Jugendpsychiatern als Sachverständige benannt werden, von denen das Jugendamt Stellungnahmen hinsichtlich der Abweichung von seelischer Gesundheit einholen kann. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der ICD-10 (GM) zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.
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Veröffentlicht am 12. Juli 2005