Kinderrechte als Maßstab für eine nachhaltige Politik
BPtK zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und sie damit zu betonen. Die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte von Minderjährigen ist eine wichtige Grundlage, damit Kinder möglichst gute Entwicklungs- und Entfaltungsperspektiven erhalten und sie sich zu eigenständigen Persönlichkeiten frei entwickeln können. „Es ist ein wesentliches gesellschaftliches und politisches Signal, dass sich die Koalition nach langem Ringen darauf geeinigt hat, die Rechte von Heranwachsenden in unserer Verfassung zu betonen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Kinderrechte im Grundgesetz dürfen jedoch keine Symbolpolitik bleiben. Sie müssen Richtschnur für politische Entscheidungen sein, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen nachhaltig berücksichtigt und sichert.“
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung muss höchste Priorität haben. Kinderrechte im Grundgesetz setzen darüber hinaus auch Leitplanken für die allgemeine Gesetzgebung: Die Corona-Pandemie oder der Klimawandel sind Gefahren für die nachfolgenden Generationen, die ihre gesunde Entwicklung und ein gesundes Aufwachsen erschweren oder sogar angreifen. Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen sollten künftig die Kinderrechte in ihrem Handeln und ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen. „Ob ein gesundes Aufwachsen von Kindern möglich ist, hängt auch von der Wohnungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik ab“, erklärt BPtK-Präsident Munz. Die globale Überwärmung ist eine der größten Gefahren für die Gesundheit weltweit. Hunger, Dürre, mangelnde Wasserversorgung, aber auch die physischen und psychischen Belastungen durch extreme und langanhaltende Hitze und andere extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Gefahr für eine gesunde körperliche und psychische Entwicklung und ein würdevolles Leben für nachfolgende Generationen dar. „Die Kinderrechte im Grundgesetz zu betonen, muss für die Politik in letzter Konsequenz auch bedeuten, sich stärker für den Klimaschutz zu engagieren“, so Munz.
Veröffentlicht am 15. April 2021