KJP-Mindestquote
Kleine Anfrage an die Bundesregierung
Die Blockade der Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung.
Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen fragen, wie die Bundesregierung die Übergangsregelung des G-BA bewertet, die eine rasche Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen deutlich erschwert. Die Abgeordneten fordern eine Erklärung, warum die Bundesregierung in dieser Übergangsregelung keinen Widerspruch zum SGB V sieht, in dem festgelegt ist, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinie "sicherzustellen (ist), dass mindestens ein Versorgungsanteil (…) in Höhe von 20 Prozent der (…) Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen, vorbehalten ist".
Der G-BA hatte nicht - wie im Gesetz vorgesehen - sofort eine Mindestquote von 20 Prozent eingeführt, sondern eigenmächtig eine weitere Zehn-Prozent-Quote geschaffen. Diese zusätzliche Quote soll nach dem G-BA sicherstellen, dass sich zusätzliche Psychotherapeuten vor allem in den unterversorgten ländlichen Bezirken niederlassen. Tatsächlich erfüllen die ländlichen Bezirke jedoch bereits weitgehend die Zehn-Prozent-Quote. Durch die G-BA-Übergangsregelung werden zunächst vor allem in etwas besser versorgten städtischen Bezirken neue Praxissitze geschaffen. So bleiben in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ca. 90 Prozent der 170 zusätzlichen Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gesperrt, bis die Zehn-Prozent-Quote in den Städten Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Mönchengladbach erfüllt ist. Insgesamt führt die G-BA-Regelung dazu, dass sich bundesweit nicht 700 zusätzliche Psychotherapeuten, sondern zunächst nur etwa 200 niederlassen können. "Der G-BA spart damit zu Lasten psychisch kranker Kinder und Jugendlicher, obwohl die Kassen bundesweit für 2010 zusätzlich 40 Millionen Euro für mehr Psychotherapie bereitstellen", kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entscheidung des obersten Gremiums der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hinterfragt ebenfalls die G-BA-Regelung, dass Psychotherapeuten mit Doppelzulassung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche mit dem Faktor 0,5 auf die Erfüllung der Quote anzurechnen sind, unabhängig davon, in welchem Umfang sie Kinder und Jugendliche behandeln. Die Abgeordneten möchten wissen, in welchem Umfang doppelt zugelassene Psychotherapeuten überhaupt Kinder und Jugendliche versorgen.
Veröffentlicht am 03. Dezember 2009