Kleine Anfrage KJP-Mindestquote
Bundesregierung muss mangels Information bei vielen Fragen passen
Die verzögerte Einführung der 20-Prozent-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird nach Einschätzung der Bundesregierung flächendeckend zu einer spürbaren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche führen.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen wird diese Einschätzung allerdings kaum untermauert. Bei den entscheidenden Fragen räumt die Bundesregierung ein, dass ihr keine Informationen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Beantwortung vorliegen.
"Die Bundesregierung hat Ihre Möglichkeiten leider nicht genutzt, die konkreten Folgen der G-BA-Entscheidung offenzulegen", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Anhand der KV-Abrechnungsdaten hätte berechnet werden können, in welchem Ausmaß sich Psychotherapeuten mit Doppelzulassung bislang an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen beteiligen. "Man hätte dabei erkennen können, dass es nicht gerechtfertigt ist, pauschal eine Behandlungskapazität von 50 Prozent zu unterstellen".
In ihrer Antwort hat die Bundesregierung zudem - ausgehend von Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - nicht zwischen Doppelapprobierten und Doppelzugelassenen unterschieden. "Wir haben die große Sorge, dass einige KVen unzulässigerweise Doppelapprobierte wie Doppelzugelassene mit dem Faktor 0,5 auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen anrechnen. Damit wird die faktische Versorgung noch stärker überschätzt und notwendige Behandlungsplätze bleiben gesperrt." Nach Auskunft der Bundesregierung werden wegen der Berücksichtigung von Doppelzulassungen bundesweit statt 1.070 nur maximal 909 Niederlassungsmöglichkeiten entstehen.
Die G-BA-Stufenregelung bezeichnet die Bunderegierung als sachgerecht, damit sich Psychotherapeuten zunächst in besonders unterversorgten Regionen niederlassen. Nach dieser Regelung darf die 20-Prozent-Mindestquote in einer KV solange nicht umgesetzt werden, bis in jedem einzelnen Planungsbereich mindestens zehn Prozent der Psychotherapeuten ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Die BPtK hatte den G-BA und das Bundesministerium für Gesundheit wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Stufenregelungen massiv fehlsteuert, weil sie die bereits heute vergleichsweise gut versorgten städtischen Regionen bevorzugt. "Die Zahlen der Bundesregierung bestätigen eindeutig diese Fehlsteuerung für die alten Bundesländer", so BPtK-Präsident Richter. "Sie entlarven die Stufenregelung als Kostendämpfungsinstrument, das eine flächendeckende bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen nachhaltig verzögert."
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Veröffentlicht am 21. Dezember 2009