Koordinierte Behandlung bei chronischen Rückenschmerzen
G-BA beschließt DMP Chronischer Rückenschmerz
Um die Versorgung von Menschen mit chronischen Rückenschmerzen zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung im April die inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) beschlossen.
Zentrale Bausteine einer solchen Behandlung sind körperliche Aktivierung und Lebensstiländerungen. Bei jedem Patienten soll zudem geprüft werden, ob er hierbei von einer multimodalen Schulung, die mindestens aus einem somatisch und einem psychisch orientierten Modul bestehen soll, profitieren kann. Damit erhalten Patienten eine Behandlung, wie sie auch von der Nationalen Versorgungsleitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz als wesentliche und wirksamste Behandlung bei chronischen Rückenschmerzen empfohlen wird.
Multimodale Behandlungsprogramme stehen bisher meistens nur als hochintensives Angebot in der teilstationären und stationären Krankenhausbehandlung oder medizinischen Rehabilitation zur Verfügung. Mit dem DMP Chronischer Rückenschmerz können diese Behandlungen auch in der ambulanten Versorgung gefördert werden. Abzuwarten bleibt jedoch, wie viele DMP-Verträge von den Krankenkassen abgeschlossen werden und wie vielen Patienten eine solche evidenzbasierte Versorgung angeboten wird.
Grundsätzlich könnten sich Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als zwölf Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf in das DMP einschreiben. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht.
Veröffentlicht am 08. Mai 2019