Krankenhausfinanzierung
Reform überfällig
Die Reform der Krankenhausfinanzierung in Psychiatrie und Psychosomatik ist überfällig. Dies machte die BPtK auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG/Bundestagsdrucksache 16/10807) deutlich. Weitere zentrale Aussagen der BPtK-Stellungnahme waren:
- das neue Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik muss Impulse für eine qualitätsgesicherte Versorgung setzen,
- die Multiprofessionalität der Versorgung muss sich in den Beteiligungsrechten bei der Entwicklung des Entgeltsystems niederschlagen,
- eine angemessene Vergütung von Psychotherapeuten in Ausbildung während des Psychiatriejahres muss für die Krankenhäuser refinanzierbar werden.
Nach der Anhörung wird das Gesetz voraussichtlich am 19. Dezember 2008 im Plenum des Deutschen Bundestages in zweiter und dritter Lesung verabschiedet und nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat nächstes Jahr in Kraft treten. Der Wegfall des Sanierungsbeitrags soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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Veröffentlicht am 24. November 2008