Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG)
Psychotherapie angemessen finanzieren
"Psychiatrien sind keine Verwahranstalten. Eine sachgerechte Behandlung von psychisch kranken Patienten in Krankenhäusern erfordert mehr Personal und finanzielle Ressourcen, als die Politik bereitstellen will." Mit diesen Worten kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Gesetzentwurf zur Krankenhausfinanzierung, den das Kabinett am 24. September beschloss. Die BPtK unterstützt deshalb das Anliegen des Aktionsbündnisses "Rettung der Krankenhäuser", das am 25. September um 13:00 Uhr zur Großdemonstration am Brandenburger Tor in Berlin aufruft.
Seit Jahren findet eine massive Aushöhlung der Personalausstattung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken statt. Viele Stellen, die nach der Psychiatrie-Personalverordnung notwendig sind, wurden nicht mehr besetzt. "Die Behandlung von psychisch kranken Menschen ist jedoch personalintensiv", erklärte BPtK-Präsident Richter. "Die Patienten brauchen mehr als Medikamente und ein Bett. Seit Langem kommt die Psychotherapie in der Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen zu kurz."
Das KHRG sieht eine Finanzspritze von drei Milliarden Euro für alle Kliniken vor. Außerdem soll "ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf Grundlage von tagesbezogenen Entgelten" für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen eingeführt werden. "Vor der Einführung des neuen Entgeltsystems muss für eine angemessene Personalausstattung gesorgt werden", forderte BPtK-Präsident Richter, "sonst drohen Drehtürmedizin und eine steigende Zahl von chronisch kranken Patienten." Die Grundstrukturen des neuen Entgeltsystems sind bis Ende 2009 vom GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren.
Veröffentlicht am 25. September 2008