LSG NRW bestätigt Vergabe an AQUA als neues Qualitätsinstitut in der GKV
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) weist Antrag auf Aufhebung der Vergabeentscheidung ab.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) wies am 6. August 2009 den Antrag der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) auf Aufhebung der Vergabeentscheidung zu Gunsten von AQUA als zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V beauftragtes Qualitätsinstitut endgültig ab. Es bestätigte damit die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 18. Mai 2009, das bereits den Einspruch der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) gegen das Vergabeverfahren zurückgewiesen hatte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sich bereits am 10. Februar 2009 nach einer europaweiten Ausschreibung für das Göttinger Beratungs- und Forschungsunternehmen entschieden. Die BQS, die bisher wissenschaftliche Gutachten zur medizinischen und pflegerischen Qualität in Krankenhäusern veröffentlichte, ist damit mit ihrer Konfrontationsstrategie auch vor den Gerichten gescheitert.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte der Gesetzgeber im § 137a SGB V den G-BA berechtigt, eine fachlich unabhängige Institution damit zu beauftragen, eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Darstellung der Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entwickeln, u. a. für den ambulanten und stationären Sektor, das ambulante Operieren, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und die Disease-Management-Programme (DMP).
Veröffentlicht am 10. August 2009