Manche Kassen bedrängen Versicherte, die Krankengeld erhalten
Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu psychisch kranken Menschen
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen damit beauftragt, ihre Versicherten zu beraten, wenn sie Leistungen ihrer Krankenkasse erhalten. Sind Versicherte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, leistet nicht mehr der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Spätestens dann machen Patient*innen Erfahrungen mit deren Krankengeldmanagement.
Die FDP-Fraktion hat nachgefragt, welche Informationen der Bundesregierung zum Krankengeldmanagement der Krankenkassen bei psychisch kranken Menschen vorliegen (BT-Drucksache 19/21503). Die Bundesregierung antwortet, dass es dazu bei den einzelnen Aufsichtsbehörden nur ausgesprochen vereinzelt Beschwerden der Versicherten gebe.
»Das ist nicht die ganze Wahrheit“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). In den Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zeigt sich ein anderes Bild. In ihren Jahresberichten stellt die UPD immer wieder fest, dass eines ihrer wichtigsten Beratungsthemen das Krankengeld ist. Im Patientenmonitor 2019 schildert sie, dass Krankenkassen ihre Versicherten auffordern, innerhalb von zwei Wochen einen Rehabilitationsantrag zu stellen, obwohl sie eigentlich zehn Wochen Zeit haben. Aber dies ist keine einfache Entscheidung, denn der Rehabilitationsantrag wandelt sich unter bestimmten Bedingungen automatisch in einen Rentenantrag. Viele Versicherte kennen die ihnen zustehenden Fristen nicht und haben auch nicht die Kraft, sich mit solchen Schreiben auseinanderzusetzen. Die vermeintlich so kurzen Fristen setzen sie unter Druck. Die Versicherten haben Angst, ihr Krankengeld zu verlieren. In vielen Fällen enthalten die Schreiben der Krankenkassen auch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Versicherten wissen deshalb nicht, ob und wie sie sich wehren können.
»Die Bundesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, dass die Beratungen von Krankenkassen im Wettbewerb nicht immer im Interesse der Versicherten sind“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die Krankenkassen haben ein ökonomisches Interesse daran, ihre Ausgaben für Krankengeld zu verringern. Diesem Ziel können berechtigte Anliegen der Patient*innen entgegenstehen. Auf diese nehmen manche Kassen keine Rücksicht.“
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Veröffentlicht am 24. August 2020