Mindestens 1.000 Euro Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung
BPtK-Information zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit 1
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 1. September 2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Zukünftig ist eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat zu zahlen, wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird. Für die Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da die Krankenkassen diese Mindestvergütung übernehmen müssen. Damit wird die insgesamt prekäre Ausbildungssituation in diesem Ausbildungsabschnitt etwas verbessert.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in einer BPtK-Information über die grundlegenden Neuerungen und Auswirkungen auf die Praxis und beantwortet Fragen zur konkreten Umsetzung der neuen Vergütungsstruktur. Damit soll der Verunsicherung von PiAs und Kliniken über diese Änderung begegnet werden.
Veröffentlicht am 27. Mai 2020