Morbi-RSA
Schärfere Prüfungen durch BVA möglich
Das Bundesversicherungsamt (BVA) kann zukünftig die Daten der gesetzlichen Krankenkassen schärfer prüfen. Der Bundesrat stimmte heute der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes einschließlich zahlreicher weiterer Änderungen im Sozialrecht zu. Danach hat das BVA zukünftig folgende Kompetenzen:
kassenübergreifender Vergleich der Daten auf auffällige Veränderungen,
Einzelfallprüfung auffälliger Krankenkassen, die auch vor Ort erfolgen kann,
Kürzungen der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, wenn eine Kasse unzulässige Daten gemeldet hat.
Seit dem 1. Januar 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten einen Betrag aus dem Gesundheitsfonds, der sich insbesondere nach Alter, Geschlecht und Morbidität des Versicherten richtet. Die Höhe des Betrags wird durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ermittelt. Krankenkassen haben finanzielle Vorteile, wenn sie ihre Versicherten kränker darstellen, als sie es in Wirklichkeit sind ("Upcoding"). Um möglichen Manipulationen aber vorzubeugen, hat der Gesetzgeber jetzt die Prüfkompetenzen des BVA genauer festgelegt.
Veröffentlicht am 10. Juli 2009