Muster-Weiterbildungsordnung verabschiedet
Patienten, die an einer psychischen Störung leiden, die hirnorganisch bedingt ist, können hoffen, sich zukünftig auch ambulant behandeln zu lassen. Dafür schuf der 8. Deutsche Psychotherapeutentag in Frankfurt am 13. Mai die berufsrechtlichen Voraussetzungen, indem er eine Muster-Weiterbildungsordnung verabschiedete.Wer nach einem Schlaganfall, einem Schädelhirntrauma, einer entzündlichen Erkrankung oder Verletzung des Gehirns an neuropsychologischen Störungen litt, kann sich bisher ausschließlich stationär behandeln lassen. In Rehabilitationskliniken gehört die Neuropsychologie zwar seit Langem zum Standard. Doch für die ambulante Behandlung ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung noch nicht zugelassen.Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Selbstverwaltungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, diskutiert, die neuropsychologische Behandlung nur als Heilmittel zuzulassen. Damit würde sie jedoch als bloßes Training eingestuft, das Ergotherapeuten durchführen. Eine qualifizierte und differenzierte ambulante Versorgung durch Psychotherapeuten wäre damit nicht möglich. Die neue Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer schafft eine Voraussetzung, die neuropsychologische Behandlung als psychotherapeutische Methode zu genehmigen. Mit einer Resolution unterstrichen die Delegierten des 8. Deutschen Psychotherapeutentages die dringende Notwendigkeit, für Patienten mit hirnorganischer Erkrankung und Verletzung eine qualifizierte ambulante Versorgung zu schaffen.