Nationales Gesundheitsziel: Depression
Depressive Erkrankungen stehen unmittelbar davor, als "Nationales Gesundheitsziel" mit dringendem gesundheitspolitischen Handlungsbedarfs verabschiedet zu werden.
Eine Arbeitsgruppe der Gesellschaft für Versicherungswirtschaft (GVG) stellte jetzt in Berlin ihre abgestimmten Ergebnisse vor, deren endgültige Fassung für Anfang 2006 vorgesehen ist. Depressive Störungen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen in modernen Industriestaaten. Nach Diabetes mellitus Typ II, Brustkrebs, Tabakkonsum, Gesund aufwachsen und Patientensouveränität sind sie als sechstes bundesweites Gesundheitsziel vorgesehen.
Die GVG-Arbeitsgruppe präsentierte folgende übergeordnete Ziele in der Versorgung depressiver Patienten:
Aufklärung: Die Bevölkerung verfügt über einen ausreichenden Wissensstand über das Krankheitsbild Depression und seine Folgen, um mit der Erkrankung und den Erkrankten angemessen umzugehen.
Prävention: Auftreten und Krankheitslast schwerer und chronischer depressiver Erkrankungen sind reduziert. Maßnahmen zu universeller, selektiver und indizierter Prävention sind etabliert.
Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie: Patienten mit depressiven Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade und unterschiedlicher Chronizität werden frühzeitig erkannt und mit wissenschaftlich anerkannten und klinisch wirksamen Verfahren umfassend und schnell behandelt mit dem Ziel, Suizide zu verhindern, Krankheitsphasen zu verkürzen und die Gesundheit möglichst schnell wiederherzustellen bzw. Funktionseinschränkungen zu vermindern.
Stärkung der Patienten und Betroffenen: Die Position der Patienten mit depressiven Erkrankungen und ihrer Angehörigen ist gestärkt.
Rehabilitation: Die Führung und Langzeitbehandlung depressiv kranker Menschen einschließlich der Hilfen zur Bewältigung der Krankheit und ihrer Auswirkungen auf den Langzeitverlauf, die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben und die Lebensqualität werden bedarfs- und fachgerecht verbessert und weiterentwickelt.
Versorgungsstruktur: Die Versorgungsstrukturen (ambulante, stationäre Einrichtungen, Rehabilitationskliniken etc.) sind jedem depressiv Erkrankten bedarfsgerecht zugänglich.
Darüber hinaus definierte die GVG-Arbeitsgruppe zehn "Startermaßnahmen", die wichtige Akteure in Politik, Gesundheitsversorgung und Wissenschaft auffordert, sich in ihrem jeweiligen Bereich für eine bessere Behandlung depressiver Störungen ein-zusetzen.
"Nationale Gesundheitsziele" sind ein Kooperationsprojekt der GVG und des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS). Unter dem Dach der GVG arbeiten mehr als 70 Organisationen, um im Konsens exemplarische Gesundheitsziele und Umsetzungsstrategien zu definieren, die es ermöglichen möglichst wirksam und wirtschaftlich die gesundheitliche Situation der Bevölkerung zu verbessern. Das Konsensprinzip hat maßgeblich zum bisherigen Erfolg der Idee der "Nationalen Gesundheitsziele" beigetragen. Es gehört zum Selbstverständnis der GVG-Gremien, interessenneutral zu arbeiten und Inhalte objektiv und frei von Wertungen zu vertreten.
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Veröffentlicht am 28. November 2005