Neue BPtK-Praxis-Info „Datenschutz 2018“
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung und Grundsätzliches
Ende Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie ist damit auch in Deutschland unmittelbar gültig. Viele der Regelungen waren bei uns auch schon vorher geltendes Recht. Dennoch bringen die EU-Vorgaben zusätzliche Pflichten für die psychotherapeutische Praxis.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrer neuen Broschüre aus der Reihe „Praxis-Info“ darüber, welche Pflichten die Praxisinhaber in Sachen Datenschutz und Datensicherheit treffen. Es werden Empfehlungen gegeben, was in der Praxisorganisation, beim Betreiben einer Homepage, bei Verträgen mit Dienstleistern oder im Verhältnis zum Patienten beachtet werden sollte.
Veröffentlicht am 27. Juli 2018