Neue Praxis-Info der BPtK „Administrative KI in Ihrer Praxis“
BPtK veröffentlicht Orientierungshilfe zu administrativen KI-Systemen
Seit dem Aufkommen erster Large-Language-Modells (LLM’s) haben sich immer mehr KI-Systeme auf dem deutschen Markt etabliert. Auch im Praxisbetrieb können administrative KI-Systeme Unterstützung leisten und wertvolle Zeit sparen. Doch gerade im Gesundheitswesen ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) besonders sensibel. Das gilt vor allem für verlässlichen Datenschutz und Schweigepflicht.
Worauf muss ich achten, wenn ich administrative KI-Systeme in den Praxisalltag integrieren möchte? Welche Kriterien muss die KI erfüllen? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) möchte mit der neuen Handreichung Psychotherapeut*innen konkrete Anhaltspunkte liefern, wie sie administrative KI verantwortungsvoll und erfolgreich in der Praxis einsetzen können.
Die Publikation informiert darüber, welche rechtlichen und praktischen Aspekte in der Praxis vor und bei dem Einsatz administrativer KI zu beachten sind. Das umfasst verschiedene datenschutzrechtliche, berufsrechtliche und weitere regulatorische Vorgaben, beispielsweise aus dem EU AI Act und der Medizinprodukteverordnung. Zugleich sind im Kontext der KI-Nutzung wichtige Fragen noch nicht rechtsverbindlich geklärt.
Die neue Handreichung „Administrative KI in Ihrer Praxis“ wurde im Rahmen des BPtK-Projekts „Digitale Agenda 2030“ für die Kammermitglieder erarbeitet, das der Deutsche Psychotherapeutentag im Mai 2025 auf den Weg gebracht hat.
Veröffentlicht am 25. Februar 2026