Neue Praxis-Info "Jobsharing"
BPtK informiert, wie sich gemeinsam Berufseinstieg und -ausstieg gestalten lassen
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine neue Praxis-Info "Jobsharing" veröffentlicht. Mit dem zweiten Band der Reihe wird das Jobsharing als besondere Ausgestaltung der Berufsausübungsgemeinschaft beschrieben. Die Jobsharing-Partner nutzen nicht nur gemeinsam die Praxisräume und gegebenenfalls auch das Personal, sondern teilen sich auch einen Kassensitz.
Jobsharing bietet gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Möglichkeit, sich auch in gesperrten Planungsbereichen niederzulassen - sofern sich ein Praxisinhaber findet, der bereit ist, den eigenen Sitz zu teilen.
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Veröffentlicht am 07. April 2017