Neue Praxis-Info "Krankenhauseinweisung"
BPtK informiert, was bei der Einweisung von Patienten ins Krankenhaus zu beachten ist
Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Im März 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit seinen Richtlinienänderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen. Damit die neuen Befugnisse leichter umgesetzt werden können, informiert die BPtK in ihrer Reihe "Praxis-Info" darüber, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist.
Die Praxis-Info zur Krankenhauseinweisung übersetzt die Richtlinie in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit der Psychotherapeuten. Sie erläutert, bei welchen Indikationen eine Einweisung in ein Krankenhaus möglich ist, welche Behandlungsalternativen zu prüfen sind und wie konkret das Verordnungsformular auszufüllen ist.
Veröffentlicht am 28. September 2017