Novellierung der Psychotherapie-Richtlinien
Vorschläge der BPtK-Expertenkommission
Die Expertenkommission der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Vorschläge zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien vorgelegt. In den Psychotherapie-Richtlinien sind die Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit neue Psychotherapieverfahren in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Der G-BA plant diese Kriterien an die Regelungen im § 135 SGB V, § 92 Abs. 6a SGB V und die gültige Verfahrensordnung des G-BA anzupassen. Die Expertengruppe hat zu zentralen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, Vorschläge erarbeitet. Hierzu gehören:
Definition von Anwendungsbereichen der Psychotherapie,
Entwicklung von Entscheidungsregeln, mit denen die Wirksamkeit eines psychotherapeutischen Verfahrens beurteilt werden kann,
Operationalisierung des Kriteriums Versorgungsrelevanz.
Die Vorschläge der Expertenkommission sind die wissenschaftliche Grundlage des BPtK-Symposiums zur Novellierung der Psychotherapie-Richtlinien, das am 3. April in Berlin stattfindet. Im Dialog mit den Landespsychotherapeutenkammern und psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden bereitet die BPtK ihre Stellungnahme an den G-BA vor.
Veröffentlicht am 20. März 2006