Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer - Großer Schritt zur Gründung getan
Nachdem nun auch Sachsen dem Staatsvertrag zugestimmt hat, steht der Gründung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer nichts mehr im Weg.
Die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der fünf neuen Bundesländer haben die besondere Chance ergriffen, eine länderübergreifende Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK ) zu gründen. Für dieses bundesweit einmalige Unternehmen haben sie die konstruktive Unterstützung der Länderministerien für Gesundheit und Soziales aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen - Anhalt erhalten. Federführend ist dabei das Ministerium Sachsen. Im Zuge der Gesetzgebung gibt es einen Staatsvertragsentwurf, der von den Kabinetten und Landtagen der fünf Bundesländer geprüft und ratifiziert werden muss. Nach Abschluss des Staatsvertrages wird vom sächsischen Staatsministerium der offizielle Errichtungsausschuss für die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) berufen. Dieser wird dann die erste Wahl zur Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer vorbereiten. Die Errichtungsgruppe der OPK, als Vorläufer des Errichtungsausschusses, arbeitet bereits seit zwei Jahren an der Erstellung von Satzungen, Mitglieds- und Beitragsordnungen, so dass zum Zeitpunkt der Berufung des Errichtungsausschusses kein Zeitverlust entstehen wird.
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Veröffentlicht am 18. April 2005