PKV-Basistarif
Für psychisch kranke Menschen eine Überlegung wert
Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV) ist für psychisch kranke Menschen eine Überlegung wert. Wer psychisch krank ist, bekommt in der Regel keine private Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aus dem Jahr 2006 lehnen 40 von 48 privaten Krankenversicherungen ab, psychisch Erkrankte überhaupt zu versichern. Psychische Krankheiten sind jedoch ein beträchtliches Gesundheitsrisiko.
Nach den Ergebnissen des Bundesgesundheitssurveys 2004 erkrankt etwa jeder dritte Erwachsene im Laufe eines Jahres an einer psychischen Störung. "Psychische Krankheiten sind alltäglich", stellte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, fest. "Die massive Risikoselektion der privaten Krankenversicherungen führte bisher dazu, dass sich psychisch kranke Menschen vielfach nicht privat versichern konnten. Mit dem neuen PKV-Basistarif haben sie erstmals diese Möglichkeit."
Seit dem 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen auch einen Versicherungsvertrag ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge anbieten. Die Leistungen dieses so genannten "Basistarifs" sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und gehen damit über die gängigen PKV-Angebote hinaus. Insbesondere Versicherte mit früheren oder chronischen Erkrankungen haben damit erstmals die Alternative, sich überhaupt privat zu versichern oder hohe Risikozuschläge zu vermeiden. "Der Gesetzgeber hat mit dem PKV-Basistarif die jahrzehntelange Diskriminierung psychisch kranker Menschen durch die privaten Krankenversicherungen verringert", erklärte der BPtK-Präsident.
Der Basistarif kann sogar für junge Menschen eine wichtige Wahlmöglichkeit sein. Wer sich als Kind schwer konzentrieren konnte und z. B. mit Ritalin behandelt wurde, wer als Mädchen magersüchtig oder als Junge verhaltensauffällig war, hatte bisher schon als 20- bis 30jähriger Schwierigkeiten, sich privat zu versichern. Jetzt steht auch potenziellen PKV-Kunden mit solchen Vorerkrankungen der PKV-Basistarif zur Verfügung. Das sind alle Arbeitnehmer, die monatlich mehr als 4.050,00 Euro verdienen (Versicherungspflichtgrenze), Selbstständige und Beamte. Die privaten Versicherungen sind verpflichtet, mit jedem, der diese Voraussetzungen erfüllt, einen Vertrag zum Basistarif abzuschließen. Im Zweifelsfall sollte der Antrag schriftlich per Einschreiben gestellt werden. Bei Schwierigkeiten kann man sich an das Verbrauchertelefon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen wenden. Auch die Ombudsstelle der PKV versucht im Beschwerdefall zu vermitteln.
Der Wechsel in den PKV-Basistarif ist für Versichte, die vor dem 1. Januar 2009 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, nur noch bis zum 30. Juni 2009 möglich.
Veröffentlicht am 27. Februar 2009