Prävention psychischer Erkrankungen
BPtK unterstützt neue Initiativen für ein Gesetz
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die neuen Initiativen für ein Präventionsgesetz. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages werden heute drei Anträge für ein solches Gesetz beraten. „Wir begrüßen den neuen Vorstoß zur Stärkung der Prävention“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Dabei müssen allerdings Lösungen zur Prävention psychischer Erkrankungen gefunden werden, die mittlerweile zu den Volkskrankheiten zu zählen sind.“
Die KiGGS-Studie (2003 bis 2006) zeigte, dass es bereits im Kindes- und Jugendalter einen großen Handlungsbedarf gibt. Auch in den anderen Altersgruppen haben psychische Erkrankungen hohe Prävalenzen. Bei den Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen gehören psychische Erkrankungen bundesweit zu den häufigsten Diagnosen. Rund zwölf Prozent aller betrieblichen Fehltage gehen mittlerweile auf seelische Leiden zurück. Neben gesellschaftspolitischen und ökonomischen Konsequenzen führen psychische Erkrankungen zu großem Leid für die Betroffenen und ihr soziales Umfeld. Erfolgreiche Prävention psychischer Erkrankungen darf sich nicht auf Primärprävention beschränken, sondern muss die Früherkennung und eine möglichst frühe Behandlung einschließen.
Ein großes Hindernis für die Prävention psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ist die fehlende gemeinsame Verantwortung von Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schulen insbesondere über die Finanzierung. Notwendige Kooperationen der Träger werden in der Praxis strukturell stark behindert, wie der 13. Kinder- und Jugendbericht unmissverständlich klar macht. Die Auswirkungen dieses Defizits auf die Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten beziffert der jüngste Präventionsbericht der gesetzlichen Krankenkassen. Zwar gaben die Kassen 2009 mit 311 Millionen Euro 4,44 Euro je Versicherten für die Primärprävention aus. Auf die Prävention in nichtbetrieblichen Lebensbereichen, wie Kindertagesstätten und Schulen, entfielen davon jedoch nur 27 Cent. „Wir unterstützen ausdrücklich den Settingansatz bei Prävention und Gesundheitsförderung. Bis heute fehlt jedoch ein Gesamtkonzept für die finanzielle Verantwortung von Sozialversicherung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulträgern“, kritisiert BPtK-Präsident Richter.
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt sollten betriebliche Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit sein. Dabei muss die Förderung der psychischen Gesundheit künftig gleichrangig neben den etablierten Aufgaben des Arbeitsschutzes stehen. „Neben der Behandlung und einer gelungenen Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz werden flächendeckend Maßnahmen benötigt, mit denen die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten oder sogar gestärkt werden kann“, fordert Richter. „Dazu brauchen vor allem kleine und mittlere Unternehmen externe fachliche Unterstützung.“
Dass in dieser Legislaturperiode noch ein umfassendes Präventionsgesetz kommt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Bereits im Frühjahr 2010 stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/845) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion klar, dass sie den Gesetzentwurf der vorigen Bundesregierung nicht weiterverfolgen werde. Stattdessen solle Prävention als ressortübergreifende Verantwortung wahrgenommen und ein Gesamtkonzept verfolgt werden, das Menschen zu gesundheitsbewusstem Verhalten angeregt werden.
Links:
Anträge der Fraktionen
SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/5384)
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/5529)
Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/6304)
Links
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/681 – Stärkung der gesundheitlichen Prävention vom 26.02.2010
- SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/5384)Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/5529)Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/6304)
Veröffentlicht am 21. September 2011