Praxisgebühr: Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Krankenkassen - die "Quittungslösung" auf Dauer vereinbart
Die "Quittungslösung" bei der Praxisgebühr wurde zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen nun auf Dauer vereinbart.
Sie wird zu einer unbefristeten Regelung ab 1. Juli. Auch hier gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die Praxisgebühr fällig werden. Der/die Psychologische PsychotherapeutIn beziehungsweise der/die Kinder- und JugendpsychotherapeutIn gibt dem Patienten die bekannte Quittung mit. Der Versicherte braucht bei einem im selben Quartal folgenden Praxisbesuch nicht nochmals zehn Euro zu entrichten. Diese Regelung galt bisher auch, allerdings nur zeitlich befristet bis 30. Juni. Nun ist aus dem Provisorium eine dauerhafte Lösung geworden. "Die Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Alles andere hätte die Patienten verwirrt - und die Psychotherapeuten hätten sich einer Ungleichbehandlung ausgesetzt gesehen", so die KBV. Der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer hat sich jedoch für ein Überweisungsrecht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgesprochen. Er wird sich auch weiterhin dafür einsetzen.
Veröffentlicht am 24. Juni 2004