Psychisch kranke Menschen müssen weiter warten
Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen zu verkürzen. Für körperlich kranke Menschen fordert die Koalition, dass ein Patient nicht länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten soll. Bei psychisch Kranken drückt sich die Regierung dagegen um eine klare Aussage. Die angemessene Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung hänge von der konkreten gesundheitlichen Situation des Patienten ab. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 18. August 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN hervor (Bundestagsdrucksache 18/2364).
„Damit macht die Bundesregierung einen grundsätzlichen Unterschied zwischen psychisch und körperlich kranken Menschen, der nicht nachzuvollziehen ist“, kommentiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Antwort der Bundesregierung. „Psychisch kranke Menschen bedürfen einer genauso guten und schnellen Versorgung wie körperlich Kranke. Psychische Krankheiten, die nicht behandelt werden, verschlimmern sich oder chronifizieren.“
Nach einer BPtK-Umfrage warten psychisch kranke Menschen im Durchschnitt mehr als drei Monate auf einen ersten Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Danach vergehen noch einmal drei Monate bis zum Beginn der Behandlung. Die Daten der BPtK wurden im Juni 2014 durch eine Umfrage der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ bestätigt. Danach mussten 34 Prozent der Befragten mehr als sechs Monate auf einen Therapieplatz warten.
Veröffentlicht am 28. August 2014