Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Bundestag berät Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit. Das soll künftig auch im deutschen Arbeitsschutz gelten. Eine entsprechende Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten (BT-Drs. 17/12297). Danach ist künftig die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung sowohl der physischen als auch der psychischen Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden oder eine verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus wird gesetzlich festgeschrieben, dass die Gefährdungsbeurteilungen auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen.
„Wir begrüßen diese Klarstellung als ersten notwendigen Schritt“, erklärt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Professor Rainer Richter. „Der Arbeitsschutz darf die arbeitsbedingten psychischen Belastungen künftig nicht mehr vernachlässigen. Bei dem dramatischen Anstieg der Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen muss alles getan werden, arbeitsbedingte Risiken für die psychische Gesundheit zu erkennen und zu verringern.“ Werden psychische Belastungen in einer Gefährdungsanalyse erkannt, muss allerdings auch sichergestellt sein, dass erforderliche präventive Maßnahmen ergriffen werden. Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben die Bundesregierung daher im vergangenen Jahr aufgefordert, die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine angemessene Kontrolle und Beratung der Betriebe bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen zu schaffen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fehlen in Deutschland immer häufiger aufgrund von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Inzwischen gehen circa 13 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische Erkrankungen zurück. Von 2000 bis 2011 hat sich der Anteil von psychischen Erkrankungen an allen Krankschreibungstagen etwa verdoppelt. Psychische Erkrankungen haben viele Ursachen, die im Beruflichen und im Privaten liegen. „Gesunde Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung psychischer Gesundheit. Daneben müssen aber auch in anderen Lebensbereichen die Risiken für psychische Erkrankungen verringert werden“, so BPtK-Präsident Richter. „Daher regt die BPtK ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit an. Damit könnte es gelingen, gute Ansätze in unterschiedlichen Lebenswelten und den notwendigen Ausbau der Prävention sinnvoll zu kombinieren und nachhaltig umzusetzen.“
Veröffentlicht am 21. Februar 2013