Psychische Gesundheit in allen Lebenswelten stärken
Bundesrahmenempfehlungen Prävention verabschiedet
Die Nationale Präventionskonferenz hat erstmalig Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung verabschiedet. Die Empfehlungen benennen die Handlungsfelder der Gesundheitsförderung, das Leistungsspektrum und die Beiträge der Sozialversicherungsträger sowie die konkreten Maßnahmen der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Mit ihnen werden drei am Lebenslauf orientierte Ziele handlungsweisend für die Prävention: "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter".
"In allen Lebensbereichen sollen psychische Belastungen verringert und psychische Ressourcen gestärkt werden", hebt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor. "Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Experten für psychische Gesundheit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass sie konkrete Präventionsangebote in den Lebenswelten aktiv mitgestalten."
Durch die Orientierung am Lebenslauf sollen Menschen in allen Lebenswelten erreicht werden - angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Vorrangige Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen."
"Es bleibt ein Manko des Präventionsgesetzes, dass Psychotherapeuten im Gegensatz zu Ärzten weder Gesundheitsuntersuchungen durchführen noch verbindliche Präventionsempfehlungen ausstellen können", kritisiert BPtK-Präsident Munz. "Ich bin mir sicher, dass Psychotherapeuten dennoch einen maßgeblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten werden. So können sie zum Beispiel Menschen mit psychischen Beschwerden, die noch nicht behandlungsbedürftig sind, über geeignete Präventionsangebote vor Ort informieren."
Die Nationale Präventionskonferenz wurde 2015 mit dem Präventionsgesetz eingerichtet. Träger sind die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen jetzt von den Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Dazu sollen die Länder Landesrahmenvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern schließen. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen im Rahmen des ersten Präventionsforums mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert.
Links:
Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V
Veröffentlicht am 18. März 2016