Psychosoziale Notfallversorgung krisenfest machen
BPtK veröffentlicht Impulspapier
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat heute ein Impulspapier zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vorgelegt. Menschen müssen nach Katastrophen, Anschlägen, Pandemien oder im Zivilschutzfall schnell psychosoziale Hilfe erhalten können. Das gilt für Betroffene und ihre Angehörigen ebenso wie für Einsatzkräfte und Gesundheitspersonal.
»Katastrophen erschüttern Menschen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Wer Angehörige verliert, Gewalt erlebt, schwer verletzt wird oder anderen Menschen in extremen Lagen hilft, braucht verlässliche Unterstützung. Psychosoziale Notfallversorgung darf im Krisenfall nicht vom Zufall abhängen. Sie muss rechtlich abgesichert, gut koordiniert und auf große Schadenslagen vorbereitet sein.“
Die BPtK weist darauf hin, dass sich die PSNV in den vergangenen Jahren fachlich weiterentwickelt hat. Zugleich zeigen Erfahrungen, zum Beispiel aus der Flutkatastrophe im Ahrtal oder dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und die veränderte sicherheitspolitische Lage, dass die Strukturen weiter gestärkt werden müssen. Vor allem an den Schnittstellen von psychosozialer Akuthilfe und Weiterversorgung gibt es offene Fragen.
»Im Ereignisfall leisten Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorge, Hilfsorganisationen und viele Ehrenamtliche unverzichtbare Arbeit“, betont Benecke. „Psychotherapeut*innen ergänzen diese Strukturen insbesondere dort, wo psychische Folgeerkrankungen verhindert, früh erkannt oder behandelt werden müssen. Dafür braucht es abgestimmte Versorgungspfade, klare Zuständigkeiten und eine Zusammenarbeit, die nicht erst in der Krise beginnt.“
Die Empfehlungen der BPtK:
- Rechtsrahmen verbessern: Die PSNV strukturell, rechtlich und organisatorisch weiterentwickeln. Dazu gehören ein belastbarer Rechtsrahmen durch das Gesundheitssicherstellungsgesetz, PSNV im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ergänzen, die Finanzierung sichern.
- Vernetzung verbessern: Die
PSNV-Beteiligten besser vernetzen – unter anderem durch einen neuen Konsensusprozess
unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK), einen Runden Tisch PSNV der Bundesregierung, eine anlassbezogene
Bundeskoordinierungsstelle und die Stärkung der Beauftragten für Opferschutz.
- Prävention stärken: Prävention
und Krisenvorsorge ausbauen, das heißt, Menschen mental besser auf Krisen vorzubereiten
und Schulungen in psychischer Erster Hilfe zu fördern.
- Gestufte Versorgung vordenken,
Kapazitäten optimal nutzen: Für Großschadenslagen gestufte
Versorgungskonzepte vordenken (Stepped Care), damit vorhandene Kapazitäten optimal
genutzt werden können. Dazu zählen Regelungen für niedrigschwellige gruppentherapeutische
Angebote, die Integration unterstützender digitaler Tools in Behandlungsabläufe,
ein datengestütztes Lagebild der Versorgung und die gleichberechtigte
Versorgung von Menschen mit Behinderung und besonders vulnerablen
Personengruppen wie zum Beispiel Kinder.
- Europa miteinander resilienter machen: PSNV
auf europäischer Ebene stärker in die Krisenvorsorge- und Sicherheitsstrategien
einbinden und in der Zusammenarbeit von Nachbarländern lernen.
Veröffentlicht am 16. Juni 2026