Psychotherapeut muss für Approbation nicht länger EU-Bürger sein
Bundesrat stimmt einfacherer Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu
Berlin, 8. November 2011: Für die Approbation als Psychotherapeut ist es zukünftig nicht mehr notwendig, deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger zu sein. Am Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG, BT-Drs. 17/6260) zugestimmt. Damit können Berufsabschlüsse von Zuwanderern in Deutschland ab dem kommenden Frühjahr einfacher und vor allem schneller anerkannt werden.
Durch die Gesetzesänderung werden die so genannten Staatsangehörigkeitsvorbehalte für die Approbationen von Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten gestrichen. Angehörige aus Drittstaaten konnten bisher nur in besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses eine Approbation erhalten. „Von diesen Ausnahmen wurde viel zu selten Gebrauch gemacht“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. Dabei war lange unklar, ob von dieser Neuregelung auch die Psychotherapeuten profitieren können. Die Bundesregierung hatte die Änderung mit Verweis auf eine bevorstehende Reform der Psychotherapeutenausbildung im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes zunächst nur für die anderen Heilberufe vorgesehen. Dies war auch von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, wiederholt kritisiert worden.
„Die Neuregelung kann dann zu einer deutlichen Verbesserung der muttersprachlichen psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland führen, wenn eine relevante Zahl von Psychologen und Sozialpädagogen aus Nicht-EU-Ländern die Psychotherapeutenausbildung absolviert haben wird.“
Links:
Veröffentlicht am 08. November 2011