Psychotherapeutische Gutachten bei Asylsuchenden ausgeschlossen
Kabinett beschließt neue Härten für Geflüchtete
Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Psychotherapeuten von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Obwohl Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind, sollen in Zukunft nur noch Ärzte – unabhängig von ihrer Fachrichtung – Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren abgeben dürfen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Kürzung von existenzsichernden Leistungen sowie die Ausweitung von Inhaftierungen vor. Gerade bei bereits psychisch belasteten Personen können Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und Isolierung zu einer erheblichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen.
»Der Verzicht auf psychotherapeutische Gutachten ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Die geplanten Änderungen scheinen auf die Abschreckung von Geflüchteten ausgerichtet zu sein. Die Bundesregierung darf dafür aber die Gesundheit der Geflüchteten nicht aufs Spiel setzen.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr, dass schwer traumatisierte und psychisch erkrankte Personen nicht die psychotherapeutische Versorgung erhalten, die sie brauchen, oder in ein Land ohne angemessene Gesundheitsversorgung abgeschoben werden. Asylsuchende dürfen nicht abgeschoben werden, wenn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine solche Gefahr für Leib und Leben können schwere psychische Erkrankungen sein, insbesondere Depressionen, Psychosen und Posttraumatische Belastungsstörungen. Bei diesen Erkrankungen können Patienten in erheblichem Maße suizidgefährdet sein und benötigen dann eine unmittelbare Behandlung.
Die Feststellung und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Asylsuchenden muss verbessert und nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden. Die BPtK fordert daher, Psychotherapeuten ausdrücklich zu Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuzulassen, die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten zu verbessern und ihre Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Veröffentlicht am 18. April 2019