Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen gefährdet
BPtK: Finanzierung psychosozialer Zentren verbindlich sichern
Viele psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sind bedroht. Damit ist die ohnehin minimale Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen in Zukunft gefährdet. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung hervor. Grund dafür sind sowohl Verzögerungen in der EU-Finanzierung der psychosozialen Zentren zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen als auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das am 1. März in Kraft getreten ist.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass einzelne Bundesländer die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer finanziell unterstützen. Um die unverzichtbare Arbeit der Zentren langfristig sicherstellen zu können, bedarf es jedoch einer verbindlichen Finanzierungsregelung durch Bund und Länder. Die Existenz der Zentren dürfe nicht von etwaigen EU-Mitteln abhängig sein. Darüber hinaus sollten Krankenkassen verpflichtet werden, Psychotherapien zu finanzieren, wenn sie von Psychotherapeuten in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer durchgeführt werden. Dies sei auch im Kostenerstattungsverfahren möglich. Weiterhin fordert die BPtK, auch Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.
Seit dem 1. März müssen sich Flüchtlinge nicht mehr wie bisher vier Jahre, sondern nur noch 15 Monate mit den sehr eingeschränkten Gesundheitsleistungen nach dem AsylbLG abfinden. In dieser Zeit haben sie nur Anspruch auf eine Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Da psychische Erkrankungen jedoch häufig chronisch sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nach dem AsylbLG nur ausnahmsweise möglich. Mit der Gesetzesreform haben Flüchtlinge jetzt schneller als bisher Anspruch auf eine Versorgung, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies schließt auch eine psychotherapeutische Behandlung ein. Grundsätzlich stellt dies eine Verbesserung für psychisch kranke Flüchtlinge dar.
»Das ist aber leider nur auf dem Papier der Fall“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Die Krankenkassen bezahlen nämlich nur Behandlungen, wenn sie von zugelassenen Psychotherapeuten, sogenannten Vertragspsychotherapeuten, erbracht werden. Die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die den Bärenanteil der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge leisten, seien jedoch keine Vertragspartner der Krankenkassen. Die meisten Kassen wendeten zudem die Möglichkeit, Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu finanzieren, nicht zugunsten der Zentren an. Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhielten damit keine Psychotherapie in den Flüchtlingszentren. „Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Dolmetscher in psychotherapeutischen Behandlungen finanzieren, diese aber bei Flüchtlingen fast immer notwendig sind, können aktuell niedergelassene Psychotherapeuten nur in wenigen Fällen eine Psychotherapie erbringen“, stellt BPtK-Präsident Munz klar.
Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern oder auf der Flucht Traumatisches erlebt. Sie brauchen schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe. Diese wird in Deutschland aktuell hauptsächlich durch die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet. „Wenn die Zentren schließen müssen, weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist und die Krankenkassen die Psychotherapien nicht bezahlen, stellt das eine erhebliche Verschlechterung der ohnehin schon beschämend schlechten Versorgung von psychisch erkrankten Flüchtlingen dar“, erklärt der BPtK-Präsident.
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- Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ BR-Drs.: 18/4579
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ BR-Drs: 18/4622
- Stellungnahme der BAfF „Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung Geflüchteter durch die Konsequenzen der AsylbLG-Novelle“
Veröffentlicht am 21. Mai 2015