Psychotherapeutische Videobehandlung
Änderungen in der Psychotherapie-Vereinbarung
Psychotherapeuten werden in Zukunft Behandlungen per Videotelefonat erbringen können. Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Voraussetzungen in der Psychotherapie-Vereinbarung geschaffen. Die Anpassung war notwendig, damit der Bewertungsausschuss seinen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfüllen kann. Der Bewertungsausschuss soll den Einheitlichen Bewertungsmaßstab so anpassen, dass Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich werden. Er muss insbesondere klären, wie solche Behandlungen vergütet werden.
Die Reglungen in der Psychotherapie-Vereinbarung stellen klar, dass die Durchführung einer Videobehandlung nicht den Regelfall darstellt. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient. Dies sieht auch die Musterberufsordnung der Psychotherapeuten so vor. Videobehandlung kann nur dann eingesetzt werden, wenn in einer Kurzzeit-, Langzeitpsychotherapie oder Rezidivprophylaxe kein unmittelbarer persönlicher Kontakt notwendig ist. Ausgeschlossen bleiben psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen, Akutbehandlungen, Gruppenpsychotherapien und Hypnose. Diese müssen in jedem Fall im unmittelbaren Kontakt durchgeführt werden.
Aktuell ist die Vergütung einer Videobehandlung noch auf die sogenannte Videosprechstunde und die zugehörige Technikpauschale von Psychotherapeuten beschränkt. Dies kann nur abgerechnet werden, wenn im selben Quartal bei diesen Patienten keine andere Leistung erbracht wurde.
Die Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung trat am 15. April 2019 in Kraft. Weitere Änderungen in der Psychotherapie-Vereinbarung umfassen die Regelungen zu Zweitgutachten, erweiterte Kontingente für Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Konkretisierungen der Bedingungen, unter denen die Akutbehandlung nicht oder nur in Ausnahmefällen erbracht werden kann.
Veröffentlicht am 14. Mai 2019