Psychotherapie und Psychotherapeuten stärker berücksichtigen
Vorschläge der BPtK zur Weiterentwicklung des OPS 2017
Die Bundespychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, im nächsten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Psychotherapie und die Tätigkeit von Psychotherapeuten besser abzubilden bzw. zu berücksichtigen. Der OPS, der zur Verschlüsselung der Leistungen in Krankenhäusern dient, wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jährlich weiterentwickelt. Dazu können Krankenhäuser und Fachgesellschaften Vorschläge einreichen, um zu aussagekräftigeren Leistungsbeschreibungen zu kommen, mit deren Hilfe besonders aufwendige und damit kostenintensivere Leistungen besser identifiziert werden können. Die BPtK sieht bei den Leistungsbeschreibungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen noch Verbesserungsbedarf. Sie hat deshalb beim DIMDI folgende Vorschläge eingereicht:
Zusatzcode "Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT)" bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen
Die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Personalausstattung und Qualifikation des Personals sowie der Psychotherapieintensität in DBT-Behandlungseinheiten lassen sich mit den existierenden OPS-Kodes nicht hinreichend abbilden. Über den Zusatzkode sollen diese besonderen Anforderungen, die mit höheren Kosten verbunden sind, besser erfasst werden.
Übernahme der Behandlungsverantwortung durch Psychotherapeuten
In den OPS-Kodes ist festgeschrieben, dass die Verantwortung für die Behandlung eines Patienten bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie liegen muss. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben eine Approbation und sind zur Ausübung der Heilkunde befähigt. Sie sind damit qualifiziert, die Behandlungsverantwortung zu übernehmen. Dies sollte in den OPS-Kodes entsprechend verankert werden.
Bessere Differenzierung der Berufsgruppen
Bisher werden die Therapieeinheiten (TE) von Fachärzten und Ärzten bzw. Psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologen gemeinsam erfasst. Unter Gesichtspunkten des Ressourceneinsatzes und vor allem der Qualifikation macht es jedoch einen Unterschied, ob Psychotherapie von einem Facharzt bzw. Psychotherapeuten oder Assistenzarzt bzw. Psychologen erbracht wird. Die BPtK schlägt deshalb vor, die Leistungen dieser Berufsgruppen getrennt voneinander zu erfassen.
Weitere Vorschläge der BPtK beziehen sich auf eine veränderte Zählweise der Gruppentherapien sowie strukturierte Patientenschulungen als ergänzende Leistung in den Komplexleitungskodes zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen und von Diabetes in somatischen Krankenhäusern.
Alle eingereichten Vorschläge werden auf der Seite des DIMDI veröffentlicht.
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Veröffentlicht am 11. März 2016